AGB Stand: 01.05.2024, 1/1
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Junge Menschen in offener beruflicher Bildung GmbH
1 Vertragsabschluss bei Veranstaltungen
1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der Junge Menschen in offener berufli-
cher Bildung GmbH (nachfolgend JobB) ist verbindlich und hat schriftlich (per Brief, Telefax,
eingescannter Anmeldung) oder online innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten
Frist zu erfolgen. Ist keine Frist genannt, hat die Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Beginn
der Veranstaltung der JobB zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen können nur bei freien Restka-
pazitäten berücksichtigt werden. Die JobB differenziert zwischen „offenen Veranstaltungen“, die
sich an eine Vielzahl unterschiedlicher Teilnehmer richten, und „Unternehmensveranstaltungen“,
die von einem Unternehmen beauftragt und von der JobB nur für dieses Unternehmen durchge-
führt werden. Erfolgt bei „offenen Veranstaltungen“ die Anmeldung durch ein Unternehmen,
eine Behörde o. Ä., können Teilnehmer und Vertragspartner voneinander abweichen.
1.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die JobB bestätigt
den Eingang der Anmeldung. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zu-
stande.
2 Zahlungsbedingungen
2.1 Der Veranstaltungspreis wird mit Rechnungszugang, der grundsätzlich per E-Mail erfolgt,
fällig und ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-, Veranstal-
tungs- und Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto ohne Abzug zu bezahlen.
2.2 Bei Online-Veranstaltungen zum Selbstlernen (nur Online-Anmeldung möglich) ist eine So-
fortzahlung bei der Anmeldung notwendig; ansonsten erfolgt keine Bereitstellung der Zugangs-
daten.
2.3 Bei allen anderen Veranstaltungen ist der vollständige Veranstaltungspreis spätestens eine
Woche vor dem ersten Veranstaltungstag zu zahlen (Geldeingang bei der JobB); bei späteren
Anmeldungen ist eine Sofortzahlung analog Ziffer 2.2 erforderlich. Dies gilt nicht bei Beauftra-
gungen von Gebietskörperschaften, öffentlichen Anstalten oder Körperschaften und Unterneh-
mensveranstaltungen. Die JobB ist berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung bis zum Ein-
gang der Zahlung zu verweigern.
3 Leistungsumfang
3.1 Der Veranstaltungspreis umfasst lediglich die Teilnahme an der Veranstaltung. Weitere
Kosten (z. B. für Fachliteratur oder Prüfungsgebühren) sind nur im Preis enthalten, wenn dies
in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt ist.
3.2 Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung kommt
eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht.
3.3 Die JobB behält sich vor, den Inhalt der Veranstaltung - im Interesse der Teilnehmer - den
Erfordernissen der Praxis bzw. dem sonstigen Stand der pädagogischen Entwicklung anzupas-
sen, soweit nicht für den Vertragspartner unzumutbar. Die JobB wird über etwaige Anpassungen
frühzeitig - soweit möglich - informieren.
4 Rücktritt und Kündigung
4.1 Der Vertragspartner kann nicht vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, er ist gesetzlich zum
Rücktritt berechtigt.
4.2 Bei Veranstaltungen, die nur zeitweise vom Teilnehmer besucht werden, ist der Vertrags-
partner zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet; eine Ermäßigung kommt nicht in Betracht.
4.3 Der Vertragspartner ist berechtigt, der JobB einen Ersatzvertragspartner zu benennen, der
berechtigt ist, in das Vertragsverhältnis des ursprünglichen Vertragspartners mit der JobB einzu-
treten. Der Eintritt des Ersatzvertragspartners hat durch schriftliche Mitteilung sowohl durch den
Erst- als auch durch den Ersatzvertragspartner gegenüber der JobB zu erfolgen. Für den Eintritt
eines Ersatzvertragspartners berechnet die JobB dem Erstvertragspartner eine Bearbeitungsge-
bühr in Höhe von EUR 50,00. Ab Eintritt des Ersatzvertragspartners in das Vertragsverhältnis
mit der JobB schuldet der Ersatzvertragspartner die ab diesem Zeitpunkt noch zu zahlende Ver-
gütung. Ein Rückforderungsanspruch des Erstvertragspartners gegenüber der JobB wegen vom
Erstvertragspartner bereits gezahlter Vergütung besteht nicht. Etwaige Rückzahlungen sind im
Verhältnis von Erst- zu Ersatzvertragspartner zu vereinbaren.
4.4 Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.
4.5 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in
allen Fällen unberührt.
5 Änderungsvorbehalt
5.1 Die JobB ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht von der JobB zu
vertretender Verhinderung des Dozenten, oder - bei offenen Veranstaltungen - Unterschreitung
der Mindestteilnehmerzahl berechtigt, Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen abzusa-
gen. Die Vertragspartner werden hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gezahlte Vergütun-
gen werden umgehend erstattet. Soweit eine Veranstaltung nur teilweise abgesagt wird, erfolgt
die Rückerstattung der gezahlten Vergütung entsprechend des abgesagten Teils der Veranstal-
tung, es sei denn, die teilweise Durchführung der Veranstaltung ist für den Vertragspartner unzu-
mutbar oder im Hinblick auf das Veranstaltungsziel wertlos.
5.2 Soweit nicht gesondert abweichend vereinbart, ist die JobB berechtigt, bei Vorliegen eines
von der JobB nicht zu vertretenden wichtigen Grundes Zeit und Ort der Veranstaltung zu ändern,
soweit dies dem Vertragspartner rechtzeitig, d. h. spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn,
mitgeteilt wird. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Ände-
rung nicht nur unwesentlich ist. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn sich
der Veranstaltungszeitpunkt um mehr als zwei Monate verschiebt oder der neue Veranstaltungs-
ort mehr als 10 km vom alten Veranstaltungsort entfernt ist.
5.3 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten. Ein Wechsel von Dozenten wird
vorbehalten.
6 Haftung
Die JobB haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder gro-
ber Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für
einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, hier je-
doch der Höhe nach begrenzt auf typische vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflich-
ten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver-
trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig ver-
trauen darf. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
7 Urheberrecht
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen der JobB sind urheberrechtlich geschützt und dürfen außer-
halb der engen Grenzen der urheberrechtlichen Schutzbestimmungen nicht - auch nicht auszugs-
weise - ohne schriftliche Einwilligung der JobB vervielfältigt oder öffentlich wiedergegeben
werden.
8 Datenschutz
Die JobB speichert die personenbezogenen Daten aller Vertragspartner/Teilnehmer in maschi-
nenlesbarer Form im Rahmen der Abwicklung des mit dem Vertragspartner bestehenden Ver-
tragsverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Vertrags-
partner/Teilnehmer nimmt Förderungen in Anspruch und der Fördermittelgeber hat den Daten-
austausch in seinen Förderbestimmungen festgelegt oder die JobB arbeitet bei der Veranstal-
tungsdurchführung mit einem Partner zusammen, der persönliche Daten für die ordnungsgemäße
Durchführung benötigt. Der Vertragspartner/Teilnehmer kann jederzeit gegenüber der JobB der
Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Näheres kann unserer Datenschutzerklärung unter www.jobb-gmbh.de/datenschutz/ entnommen
werden.
9 Dokumentation
Während der Durchführung der Veranstaltung ist jeder Teilnehmer für die korrekte Dokumenta-
tion seiner Anwesenheit auf den entsprechenden Formularen oder Online-Anwendungen verant-
wortlich. Folgen aus fehlerhaften Angaben besonders bei öffentlicher Förderung seiner Teil-
nahme trägt der Teilnehmer, ggf. hat er die JobB von Forderungen freizustellen.
10 Geltungsbereich
10.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend für sämtliche Verträge mit Ver-
tragspartnern/Teilnehmern für Veranstaltungen der JobB, soweit in den besonderen Vertragsbe-
dingungen für die jeweilige Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist.
10.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als sie Regelungen in Zu-
wendungsbescheiden der öffentlichen Hand, der Verdingungsordnung oder anderen öffentlichen
Richtlinien/Vorgaben entgegenstehen.
11 Abweichungen/Ergänzungen
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners
werden nur anerkannt, wenn die JobB ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch,
wenn die JobB den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des
Vertragspartners vorbehaltlos ausführt.
12 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden
Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandsvereinbarung
gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.