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Vertragsabschluss bei Veranstaltungen
1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der
Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (nachfolgend Wirtschaftsakademie)
ist verbindlich und hat schriftlich (per Brief, Telefax, eingescannter
Anmeldung) oder online innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten
Frist zu erfolgen. Ist keine Frist genannt, hat die Anmeldung bis spätestens 14
Tage vor Beginn der Veranstaltung der Wirtschaftsakademie zu erfolgen.
Verspätete Anmeldungen können nur bei freien Restkapazitäten berücksichtigt
werden. Die Wirtschaftsakademie differenziert zwischen „offenen
Veranstaltungen“, die sich an eine Vielzahl unterschiedlicher Teilnehmer
richten, und „Unternehmensveranstaltungen“, die von einem Unternehmen
beauftragt und von der Wirtschaftsakademie nur für dieses Unternehmen
durchgeführt werden. Erfolgt bei „offenen Veranstaltungen“ die Anmeldung durch
ein Unternehmen, eine Behörde o. Ä., können Teilnehmer und Vertragspartner
voneinander abweichen.
1.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt. Die Wirtschaftsakademie bestätigt den Eingang der Anmeldung.
Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
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Zahlungsbedingungen
2.1 Der Veranstaltungspreis wird mit Rechnungszugang fällig
und ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-,
Veranstaltungs- und Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto ohne
Abzug zu bezahlen.
2.2 Soweit bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Monat eine Ratenzahlung vereinbart wurde, werden die entsprechenden
Raten gesondert in Rechnung gestellt. Bei Privatzahlern kann statt der
einzelnen Rechnungsstellungen nach vorheriger Abstimmung mit dem Vertragspartner
auch ein Zahlungsplan mit allen Rechnungsterminen zur Verfügung gestellt
werden.
2.3 Dauert ein Veranstaltungszeitraum nicht länger als einen
Monat, ist der vollständige Veranstaltungspreis spätestens vor dem ersten
Veranstaltungstag zu zahlen (Geldeingang bei der Wirtschaftsakademie). Dies
gilt nicht bei Beauftragungen von Gebietskörperschaften, öffentlichen Anstalten
oder Körperschaften und Unternehmensveranstaltungen. Die Wirtschaftsakademie
ist berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung bis zum Eingang der Zahlung
zu verweigern.
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Leistungsumfang
3.1 Der Veranstaltungspreis umfasst lediglich die Teilnahme
an der Veranstaltung. Weitere Kosten (z. B. für Fachliteratur oder
Prüfungsgebühren) sind nur im Preis enthalten, wenn dies in den jeweiligen
Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt ist.
3.2 Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer
etwaigen Abschlussprüfung kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises
nicht in Betracht.
3.3 Die Wirtschaftsakademie behält sich vor, den Inhalt der
Veranstaltung - im Interesse der Teilnehmer - den Erfordernissen der Praxis
bzw. dem sonstigen Stand der pädagogischen Entwicklung anzupassen, soweit nicht
für den Vertragspartner unzumutbar. Die Wirtschaftsakademie wird über etwaige
Anpassungen frühzeitig - soweit möglich - informieren.
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Rücktritt und Kündigung
4.1 Der Vertragspartner kann, soweit es sich um einen
Privatzahler handelt, bei offenen Veranstaltungen bis zu 30 Kalendertage vor
Beginn der Veranstaltung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist
der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Wirtschaftsakademie. Mit Erklärung
des Rücktritts wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Teilnehmerpreises,
höchstens 100 Euro, fällig. Dies gilt nicht, soweit der Vertragspartner gesetzlich
zum Rücktritt berechtigt ist. Bereits gezahlte Preise werden unter Abzug der
ggf. zu zahlenden Bearbeitungspauschale zurückgewährt. Nach Ablauf des oben genannten
Zeitraums ist der volle Veranstaltungspreis zu zahlen, auch wenn eine Teilnahme
an der Veranstaltung nicht erfolgt, es sei denn, der Vertragspartner ist
gesetzlich zum Rücktritt berechtigt.
4.2 Bei Veranstaltungen, die nur zeitweise vom Teilnehmer
besucht werden, ist der Vertragspartner zur Zahlung des vollen Preises
verpflichtet; eine Ermäßigung kommt nicht in Betracht.
4.3 Der Vertragspartner ist berechtigt, der
Wirtschaftsakademie einen Ersatzvertragspartner zu benennen, der berechtigt
ist, in das Vertragsverhältnis des ursprünglichen Vertragspartners mit der
Wirtschaftsakademie einzutreten. Der Eintritt des Ersatzvertragspartners hat
durch schriftliche Mitteilung sowohl durch den Erst- als auch durch den Ersatzvertragspartner
gegenüber der Wirtschaftsakademie zu erfolgen. Für den Eintritt eines Ersatzvertragspartners
berechnet die Wirtschaftsakademie dem Erstvertragspartner eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00. Ab Eintritt des Ersatzvertragspartners
in das Vertragsverhältnis mit der Wirtschaftsakademie schuldet der Ersatzvertragspartner
die ab diesem Zeitpunkt noch zu zahlende Vergütung. Ein Rückforderungsanspruch
des Erstvertragspartners gegenüber der Wirtschaftsakademie wegen vom Erstvertragspartner
bereits gezahlter Vergütung besteht nicht. Etwaige Rückzahlungen sind im
Verhältnis von Erst- zu Ersatzvertragspartner zu vereinbaren.
4.4 Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von über 6 Monaten
kann der Vertragspartner bei
offenen Veranstaltungen mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten 6
Veranstaltungsmonate schriftlich kündigen. Danach besteht ein Kündigungsrecht
von 6 Wochen zum Ende der jeweils nächsten 3 Monate.
4.5 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt in
allen Fällen unberührt.
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Änderungsvorbehalt
5.1 Die Wirtschaftsakademie ist bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht von der Wirtschaftsakademie zu
vertretender Verhinderung des Dozenten, oder - bei
offenen Veranstaltungen - Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl berechtigt,
Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen abzusagen. Die Vertragspartner
werden hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gezahlte Vergütungen werden
umgehend erstattet. Soweit eine Veranstaltung nur teilweise abgesagt wird,
erfolgt die Rückerstattung der gezahlten Vergütung entsprechend des abgesagten
Teils der Veranstaltung, es sei denn, die teilweise Durchführung der
Veranstaltung ist für den Vertragspartner unzumutbar oder im Hinblick auf das Veranstaltungsziel
wertlos.
5.2 Soweit nicht gesondert abweichend vereinbart, ist die
Wirtschaftsakademie berechtigt, bei Vorliegen eines von der Wirtschaftsakademie
nicht zu vertretenden wichtigen Grundes Zeit und Ort der Veranstaltung zu
ändern, soweit dies dem Vertragspartner rechtzeitig, d. h. spätestens 1
Woche vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt wird. Der Vertragspartner ist in
diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Änderung nicht nur unwesentlich
ist. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn sich der
Veranstaltungszeitpunkt um mehr als zwei Monate verschiebt oder der neue
Veranstaltungsort mehr als 10 km vom alten Veranstaltungsort entfernt ist.
5.3 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten.
Ein Wechsel von Dozenten wird vorbehalten.
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Haftung
Die Wirtschaftsakademie haftet auf Schadensersatz, gleich
aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer
Organe oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache
Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten, hier jedoch der Höhe nach begrenzt auf typische
vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Urheberrecht
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen der Wirtschaftsakademie
sind urheberrechtlich geschützt und dürfen außerhalb der engen Grenzen der
urheberrechtlichen Schutzbestimmungen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne schriftliche
Einwilligung der Wirtschaftsakademie vervielfältigt oder öffentlich
wiedergegeben werden.
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Datenschutz
Die Wirtschaftsakademie speichert die personenbezogenen
Daten aller Vertragspartner/Teilnehmer in maschinenlesbarer Form im Rahmen der
Abwicklung des mit dem Vertragspartner bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine
Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Vertragspartner/Teilnehmer
nimmt Förderungen in Anspruch und der Fördermittelgeber hat den Datenaustausch
in seinen Förderbestimmungen festgelegt. Der Vertragspartner/Teilnehmer kann
jederzeit gegenüber der Wirtschaftsakademie der Nutzung seiner Daten für Zwecke
der Werbung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Näheres kann unserer
Datenschutzerklärung unter www.wak-sh.de/datenschutz/ entnommen werden.
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Dokumentation
Während der Durchführung der Veranstaltung ist jeder
Teilnehmer für die korrekte Dokumentation seiner Anwesenheit auf den
entsprechenden Formularen verantwortlich. Folgen
aus fehlerhaften Angaben besonders bei öffentlicher Förderung seiner Teilnahme
trägt der Teilnehmer, ggf. hat er die Wirtschaftsakademie von Forderungen freizustellen.
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Geltungsbereich
10.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend
für sämtliche Verträge mit Vertragspartnern/Teilnehmern für Veranstaltungen der
Wirtschaftsakademie, soweit in den besonderen Vertragsbedingungen für die
jeweilige Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist.
10.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit
nicht, als sie Regelungen in Zuwendungsbescheiden der öffentlichen Hand, der
Verdingungsordnung oder anderen öffentlichen Richtlinien/Vorgaben
entgegenstehen.
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Abweichungen/Ergänzungen
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Vertragspartners werden nur anerkannt, wenn die
Wirtschaftsakademie ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch,
wenn die Wirtschaftsakademie den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos ausführt.
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Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle
aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Vertragspartner
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandsvereinbarung
gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat.